Allgemeine Geschäftsbedingungen des BZL Lauterbach

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) des Bildungs- und Technologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. (im folgenden BZL), vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Stefan Eisenbach:

§1 Geltung & Vertragsleistungen

1. Diese AGB regeln die Erbringung von Schulungsleistungen durch das BZL gegenüber dem Teilnehmer an den Schulungsleistungen (Kunde). Die individuellen Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweils veröffentlichten Bildungsangebot aufgeführt.

2. In Ausnahmefällen kann ein Kurs gegenüber der Darstellung im veröffentlichten Bildungsangebot einseitig durch das BZL geändert werden. Dies kann zu einer Aktualisierung des Inhalts oder zu Dozentenwechseln führen.

§2 Vertragsschluss

Die Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen und wird vom BZL bestätigt. Ein Vertrag kommt erst durch die verbindliche Anmeldebestätigung durch das BZL an den Kunden zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

§3 Preise & Zahlungsbedingungen

1. Der Kurspreis schließt die Kursunterlagen, die Kursliteratur und die Nutzung der technischen Einrichtungen des BZL ein. Sofern nicht gesondert aufgeführt sind die Verpflegungskosten des Teilnehmers nicht im Preis eingeschlossen. Dies gilt auch für Übernachtungskosten.

2. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten.

3. Der Kurspreis wird spätestens 1 Woche vor Kursbeginn in Rechnung gestellt und mit der verbindlichen Anmeldebestätigung an den Kunden versandt. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben. Die Rechnung ist bei Erhalt sofort und ohne Abzug zahlbar.

§4 Urheberrecht

Kursunterlagen gehen in das Eigentum des Kunden über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des BZL weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle sonstigen Unterlagen dürfen aus dem Kursraum nicht entfernt werden und bleiben Eigentum des BZL.

§5 Kündigung

1. Der Kunde kann den Vertrag bis 2 Wochen vor Kursbeginn kündigen. Der Kurspreis wird in diesem Falle nicht berechnet. Ein bereits bezahlter Kurspreis wird in voller Höhe gutgeschrieben oder auf Wunsch des Kunden zurückgezahlt. Gleiches gilt bei späterer Kündigung wegen Krankheit gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Bei einer späteren Kündigung oder bei Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund ist der volle Kurspreis zur Zahlung fällig.

2. Das BZL kann den Termin bis 1 Woche vor Kurstermin einseitig ändern oder absagen. Bei Kursabsagen wird das BZL dem Kunden einen Ausweichtermin anbieten. Falls auch bei erneuter Kursausschreibung nicht die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, kann das BZL einen Kurstermin ganz absagen. In diesem Fall findet die Regelung der Ziff.1 Anwendung. Macht der Kunde Schadensersatzansprüche geltend, gilt §6.

§6 Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem BZL sind ausgeschlossen, sofern sie vom BZL nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dies gilt nicht für Schäden, die Leben oder körperliche Unversehrtheit betreffen sowie für Schäden die aus dem ProdHaftG resultieren.

§7 Firmenseminare

Ein firmenspezifisch geplanter Kurs ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn durch die Firma (Kunden) schriftlich zu bestätigen. §2 bleibt unberührt. Eine Kursbestätigung bzw. Rechnungsstellung erfolgt umgehend spätestens, jedoch zwei Wochen vor Kursbeginn. §3 bleibt im Übrigen unberührt.

§8 Meisterkurse

1. Die Anmeldung zu einem Meisterkurs ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen.

2. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn der Maßnahme. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Zahlung der Kursgebühr kann als Ratenzahlung erfolgen. Die Höhe der einzelnen Raten sowie der genaue Zahlungstermin werden vorab durch das BZL festgelegt und durch Bankeinzugsverfahren abgewickelt. Ein Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Rechnungsstellung. Die Laufzeit der Einzugsermächtigung ist der Zeitraum der Weiterbildungsmaßnahme. Die benötigte Fachliteratur und weitere benötigte Materialen sind nicht Bestandteil der Kursgebühr und werden separat berechnet.

3. Eine Kursabsage kann bis max. 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen, ohne dass Stornogebühren entstehen. Danach betragen die Stornogebühren bis zum Kursbeginn 25 % des ausgeschriebenen Kursbetrages.

4. Wird ein laufender Kurs von dem Teilnehmer abgebrochen, so fallen Austrittsgebühren an. Ein Kursaustritt hat unter Angabe des Grundes schriftlich zu erfolgen. Die Austrittsgebühren betragen jeweils 30 % der noch fälligen Kursgebühren.

5. Erfolgt der Kursaustritt oder die Kursstornierung wegen eines wichtigen Grundes (gesundheitlicher Gründe durch ärztl. Attest nachgewiesen oder etwa durch Arbeitslosigkeit) so sind die Kursgebühren bis zu dem schriftlichen Kursaustritt anteilig der aufgelaufenen Unterrichtseinheiten zu begleichen. Die weiteren noch ausstehenden Kursgebühren entfallen.

6. Werden die entsprechenden Ratenzahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, so kann das BZL den Teilnehmer aus dem Meisterkurs ausschließen. In diesem Fall werden die Kosten / Austrittsgebühren wie unter Ziff. 4 fällig.

§9 Sonstiges

1. Bei mehr als 80% Teilnahme an einem Kurs geben wir eine Teilnahmebescheinigung / Zertifikat aus.

2. Die Daten der Anmeldung werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

3. Sofern eine dieser Klauseln unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung treffen, die wirtschaftlich die gleiche Wirkung hat.

4. Für Verträge mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand Lauterbach vereinbart. Für Streitigkeiten in der Zuständigkeit eines Landgerichtes wird als Gerichtsstand Fulda vereinbart.

5. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn das BZL ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersp richt.

Stand Januar 2010 Version 0A