Allgemeine Geschäftsbedingungen des etz

gültig seit 16.04.2009

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Elektro Technologie Zentrums (etz) mit Außenstelle Aalen und des Solar Energie Zentrums (sez) regeln die Erbringung von Schulungsleistungen. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweils veröffentlichten Bildungsangebot aufgeführt.

1.2. In Ausnahmefällen kann ein Kurs gegenüber der Ausschreibung geändert werden. Dies kann zu einer Aktualisierung des Inhalts oder zu Dozentenwechseln führen.

1.3. Unsere Qualifizierungs- und Umschulungskurse sind von der Arbeitsverwaltung auf der Grundlage des AFG als förderfähig anerkannt und erfüllen die Grundsätze der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Sicherung des Erfolgs der Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Das etz ist anerkannte Bildungsstätte nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.

2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages

2.1. Die Anmeldung kann postalisch, per Fax, per Online-Eingabe oder per E-Mail erfolgen und wird vom etz bestätigt.

2.2. Ein Vertrag kommt mit Erhalt der Kursbestätigung zu Stande.

2.3. Sonderfall KNX-Kurse

Mit der Anmeldung zu den Kursen „KNX / EIB-Grundkurs - Projektierung und Inbetriebnahme“ oder  „KNX / EIB Aufbauseminar“ erklärt der Kunde sich einverstanden, dass er sich umgehend auf der Plattform der KNX Association zu dem ausgewählten Kurs anmeldet. Sofern nicht beide Anmeldungen erfolgt sind, wird die Anmeldung nicht anerkannt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Der Kurspreis schließt die Kursunterlagen, die Kursliteratur und die Nutzung der technischen Einrichtungen des etz ein. Sofern nicht gesondert aufgeführt sind die Verpflegungskosten des Teilnehmers nicht im Preis eingeschlossen.

3.2. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Der Kurspreis wird spätestens 1 Woche vor Kursbeginn in Rechnung gestellt und mit der verbindlichen Einladung an den Kunden versandt. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben. Die Rechnung ist bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.

3.4. Sofern bei Fachkurs-geförderten Kursen die für die Gewährung der Förderung erforderlichen Angaben nicht in den hierfür vorgegeben Fragebogen „Zielgruppenabfrage“ - wie im Merkblatt zur Kursrechnung aufgeführt - eingetragen werden, wird der der Förderung entsprechende Teil der Kursgebühr dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

4. Copyright

Kursunterlagen gehen in das Eigentum des Kunden über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des etz weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle sonstigen Unterlagen dürfen aus dem Kursraum nicht entfernt werden und bleiben Eigentum des etz. Alle Rechte bleiben dem etz vorbehalten.

5. Allgemeines, Kündigung

5.1. Der Kunde kann den Vertrag bis 2 Wochen vor Kursbeginn kündigen (für Meisterkurse gelten hier besondere Kündigungsbedingungen - siehe 7. Erweiterte Geschäftsbedingungen für Meisterkurse). Der Kurspreis wird in diesem Fall nicht berechnet. Ein bereits bezahlter Kurspreis wird in voller Höhe gutgeschrieben. Gleiches gilt bei Kündigung wegen Krankheit gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zum Kursbeginn. Bei Kündigung nach Kursbeginn wegen Krankheit wird bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung der Kurspreis anteilig erstattet. Bei einer späteren Kündigung oder bei Nichtteilnahme ist der volle Kurspreis zur Zahlung fällig.

5.2. Das etz bzw. das sez kann den Termin bis 1 Woche vor Kurstermin ändern oder absagen. Bei Kursabsagen wird das etz bzw. sez dem Kunden einen Ausweichtermin anbieten. Falls auch bei erneuter Kursausschreibung nicht die Mindestzahl von 8 Teilnehmern erreicht wird, kann das etz einen Kurstermin ganz absagen.

5.3. Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem etz bzw. sez sind ausgeschlossen, sofern sie vom etz bzw. sez nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

5.4.Bei mehr als 80% Teilnahme an einem Kurs geben wir eine Teilnahmebescheinigung / Zertifikat aus.

5.5. Die Daten der Anmeldung werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

6. Erweiterte Geschäftsbedingungen für individuelle Firmenseminare

6.1. Ein firmenspezifisch geplanter Kurs ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn durch die Firma schriftlich zu bestätigen. Abweichungen davon können nur mit dem Unterzeichner (oder dessen Stellvertreter) des Angebotsschreiben vereinbart werden.

6.2. Eine Kursbestätigung bzw. Rechnungsstellung erfolgt umgehend spätestens, jedoch eine Woche vor Kursbeginn (s. auch 3.3).

7. Erweiterte Geschäftsbedingungen für Meisterkurse

7.1. Die Anmeldung zu einem Meisterkurs ist schriftlich einzureichen.

7.2. Die Zahlung der Kursgebühr kann als Ratenzahlung erfolgen. Die erste Rate ist 4 Wochen vor Kursbeginn zu entrichten. Die weiteren Raten je zum Januar und Juli eines Jahres. Die Höhe der einzelnen Raten sowie der genaue Zahlungstermin werden vorab durch das etz bzw. sez festgelegt und in der Kursbestätigung dokumentiert.

7.3. Eine Kursabsage kann bis max. 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen, ohne dass Stornogebühren entstehen. Danach betragen die Stornogebühren bis zum Kursbeginn 25 % des ausgeschriebenen Kursbetrages.

7.4. Wird ein laufender Kurs von dem Teilnehmer abgebrochen, so fallen Austrittsgebühren an. Ein Kursaustritt hat unter Angabe des Grundes schriftlich zu erfolgen.Die Austrittsgebühren staffeln sich wie folgt:

Teil 3 Betriebswirtschaft und Recht:
Bei Austritt fallen die vollen Kursgebühren an.

Teil 4 Ausbildereignungsprüfung/AEVO:
Bei Austritt fallen die vollen Kursgebühren an.

Teil 1+2 Meisterkurs Elektrotechnik - Vollzeit:
Austritt innerhalb der ersten 4 Monate: 50 % der Kursgebühren.
Austritt ab Beginn des 5. Monats: 100 % der Kursgebühren.
(Der Meisterkurs in Vollzeit dauert insgesamt knapp 8 Monate).

Teil 1+2 Meisterkurs Elektrotechnik, Elektromaschinenbau, Informationstechnik - Teilzeit:
Austritt innerhalb des 1. Kurshalbjahres: 50 % der Kursgebühren.
Austritt innerhalb des 2. Kurshalbjahres: 80 % der Kursgebühren.
Austritt innerhalb des 3. Kurshalbjahres: 100 % der Kursgebühren
(Der Meisterkurs in Teilzeit hat insgesamt 3 Kurshalbjahre).

Teil 1 Meisterkurs Mechatronik:
Bei Austritt fallen die vollen Kursgebühren an.

Teil 2 Meisterkurs Mechatronik:
Austritt innerhalb des 1. Kurshalbjahres: 50 % der Kursgebühren.
Austritt innerhalb des 2. Kurshalbjahres: 100 % der Kursgebühren.
(Der Meisterkurs Teil 2 hat insgesamt 2 Kurshalbjahre).

7.5. Erfolgt der Kursaustritt oder die Kursstornierung aufgrund gesundheitlicher Gründe (nur durch ärztl. Attest) oder durch Arbeitslosigkeit, so sind die Kursgebühren bis zu dem schriftlichen Kursaustritt anteilig der aufgelaufenen Unterrichtseinheiten zu begleichen. Die weiteren noch ausstehenden Kursgebühren entfallen.

7.6. Werden die entsprechenden Ratenzahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, so kann der Kursveranstalter den Teilnehmer aus dem Meisterkurs ausschließen. In diesem Fall werden die Kosten / Austrittsgebühren wie unter 7.4 fällig.

7.7. Alle Meisterkurstermine sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie mögliche Preisänderungen (Da Anmeldungen teilweise Jahre im Voraus erfolgen, sind Preisänderungen auch noch nach der vom Teilnehmer erfolgten Anmeldung möglich).