Messpraxis "Wiederholungsprüfung an elektrischen Betriebsmittel" nach DGUV Vorschrift 3 / VDE 0701 und VDE 0702

Wiederholungsprüfungen von elektrischen Betriebsmittel sind nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 entsprechend DIN VDE 0701 und VDE 0702 in regelmäßigen Abständen von fachkundigen Personen durchzuführen und zu dokumentieren.
In unserem Messpraxis-Kurs erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach DIN VDE 0701und 0702 und erstellen Messprotokolle. Mit zum Einsatz kommen neueste Messgeräte verschiedener Hersteller. Sehr gerne können Sie auch Ihre betriebseigenen Messgeräte einsetzen.


Kursinhalte
  • Gerätearten, Betriebsarten, Schutzklassen, Schutzarten
  • Geänderte Prüfbedingungen für ortsveränderliche Betriebsmittel
  • Geeignete Prüfgeräte für Elektrofachkräfte
  • Wiederkehrende Prüfung nach §14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3, VDE 0701 / VDE 0702
  • Prüffristen, Prüfumfang
  • praktische Messungen (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Differenzstrom, Ersatz- und Ableitstrom) und Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  • Geräteprüfung nach DIN VDE 0701 und VDE 0702

Ziel

In unserem Messpraxis Kurs erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach DIN VDE 0701 und VDE 0702 und erstellen Messprotokolle.

Mit zum Einsatz kommen neuste Messgeräte verschiedener Hersteller.

Zielgruppe

Elektromeister/in, Obermonteur/in, Elektrofachkräfte, Elektromonteur/in oder auch Auszubildende ab 3. Ausbildungsjahr mit guten Kenntnissen

Abschluss

Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Hinweise

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson

Klaus Schumacher
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