Infrastruktursysteme

Die Schaffung der richtigen Infrastruktur für die unterschiedlichen technischen Systeme im intelligenten Gebäude gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Automationsprojekt. Die Übereinstimmung mit aktuellen Normen und anerkannten technischen Regeln hat dabei oberste Priorität. Welchen Stellenwert die Gebäudesystemtechnik in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich hat, erkennt man am neuen Teil 4 der DIN 18015 sowie der Neufassung RAL RG 678. Um die von der europäischen Union und der Bundesregierung vorgegebenen Energieeffizienzziele erfüllen zu können, muss die elektrische Anlage zukünftig in allen Wohngebäuden die Möglichkeit zur Information über die aktuelle Energienutzung bieten. Dafür sind entsprechenden Infrastruktursysteme vorzusehen.

Das Seminar führt Sie in verschiedene Gebäudeautomationssysteme (GA) ein, zeigt Ihnen mögliche Einsatzgebiete sowie Vorteile und Nutzen auf, gibt Hintergrundwissen zu den notwendigen Infrastruktursystemen und macht Sie mit den einschlägigen Normen in der GA-Welt vertraut. Das Seminar gibt somit erste Handlungsempfehlungen bei der Auswahl und dem technischen Vergleich einschlägiger Bussysteme.


Kursinhalte

  • Einführung in verschiedene GA-Technologien
  • Vorteile und Nutzen der GA
  • Normen und technische Richtlinien
  • DIN 18015-2 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung"
  • DIN 18015-4 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 4: Gebäudesystemtechnik"
  • Neufassung der RAL-RG 678 (Ausstattungswerte 1plus, 2plus, 3plus ...)
  • Grundlagen technischer Richtlinien, wie z.B. VDI 3813 Teil 2
  • Anforderungen an Starkstromanlagen, Gebäudesystemtechnik, Kommunikationsanlagen, Infrastruktursysteme

Zielgruppe

Das Seminarangebot richtet sich an Fachleute aus dem Bereich der Elektro- und Informationstechnik.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse im Bereich Gebäudeautomation

Abschluss

Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Hinweise

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson

Fritz Staudacher
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