Teil 1: Wirtschaftsbezogene
Qualifikation
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Im ersten Teil werden branchenübergreifende Kenntnisse in den Fächern
Betriebs- und Volkswirtschaft, Recht, Rechnungswesen und Steuern sowie
Unternehmensführung vermittelt. Kern der Weiterbildung ist eine
handlungsspezifische Qualifikation. Hier werden die Rahmenbedingungen der
Energiewirtschaft, Energierecht und -politik, Energiemarketing und Vertrieb
wie auch das betriebsspezifische Management thematisiert.
Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikation
- Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft
- Energierechts und Energiepolitik
- Energiemarketing und -vertrieb
- Betriebsspezifisches Management
Im zweiten Teil werden die Grundsätzlichen Methoden der Energieerzeugung und
Verteilung behandelt. Neben den klassischen Methoden werden besonders die
regenerativen Energien betrachtet. Im Mittelpunkt stehen:
Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen, Systeme der Kraft-Wärmekopplung
sowie weitere Systeme. Neben der Erzeugung geht es auch um die zukünftig
wichtigen Themen wie: Speicherung von regenerativ erzeugter Energie und
Netzmanagementsysteme (Smart Grid). Anhand dieser Modelle wird dazu auch
Beispielhaft das Thema Projektmanagement integriert.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZUR PRÜFUNG
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene
Qualifikationen" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden
Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine
mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen
anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige
Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische
Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die
nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der nicht oben
aufgeführten Berufe und eine zweijährige Berufserfahrung oder
- insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Durch die Weiterbildung wird auf eine anspruchsvolle IHK-Weiterbildungsprüfung, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist, vorbereitet. Im Deutschen (DQR) wie auch im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ist der Abschluss der Stufe 6 zugeordnet. Auf dieser Ebene befinden sie sich in bester Gesellschaft mit Meister- und Bachelorabsolventen.
ZUSATZKOSTEN
Prüfungsgebühren: 450,00 Euro
Lernmittelgebühren: ca. 272,00 Euro
FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Teilnehmer von Fortbildungslehrgängen zum Energiefachwirt (IHK) können zur
Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Leistungen über das
"Meister-BAföG" gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz beantragen.
Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info.
Personen, die in den beschriebenen Wirtschaftszweigen und Tätigkeitsbereichen arbeiten. Die Prüfung verlangt konkrete Zulassungsvoraussetzungen. Die IHK Oldenburg prüft und berät in diesem Zusammenhang Weiterbildungsinteressierte und Bildungsanbieter.
Die Vorkenntnisse ergeben sich im Wesentlichen aus den
Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung. In der zum Kurs gehörenden
Rechtsvorschrift sind folgende Berufe als anerkannte Ausbildungsberufe
aufgeführt:
- Industriekaufmann/-frau
- Bürokaufmann/-frau
- Informatikkaufmann/-frau
- Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau
- Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
- Systemkaufmann/-frau
- Fachinformatiker/-in
- Systemelektroniker/-in
Das BFE gibt eine Teilnahmebescheinigung mit einer detaillierten Darstellung der Lehrgangsinhalte aus. Nach bestandenem Prüfungsteil werden zusätzlich entsprechende Dokumente durch die prüfende IHK Oldenburg ausgegeben.
Claudia Nichau
Tel.: 0441 34092-131
Fax: 0441 34092-129
c.nichau@bfe.de
c.nichau@bfe.de