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Rauchwarnmelder retten Leben

Andere Länder, wie z.B. die USA sind uns beim Einsatz dieser Rauchwarnmelder schon weit voraus. Dort sind in über 2/3 der Privatwohnungen diese "kleinen Lebensretter" installiert. Wodurch über 50% der Menschen gerettet werden konnten. Betrachtet man die Brandhäufigkeit über den gesamten Tag, so entstehen sicher 2/3 der Brände tagsüber. Dem gegenüber steht die größere Anzahl an Brandtoten bei den restliche 1/3 in nächtlichen Bränden. Wie kann das sein? Nachts ist der Geruchssinn bei schlafenden Menschen ausgeschaltet. Somit genügen nur wenige Atemzüge bis zur Bewusstlosigkeit. Das führt letztendlich zum Erstickungstot. Der Mensch kann somit nicht selbst handeln und ist auf die Rauchwarnmelder angewiesen. Die Landesbauordnungen (LBO) schreiben als Gesetz den verbindlichen Einbau vor. Dadurch ist die Überlebenschance weitaus größer. Inzwischen schreiben 13 von 16 Bundesländern diesen Einbau der Rauchwarnmelder per LBO vor. Bleibt nur zur hoffen, dass auch die verbleibenden Bundesländer die Notwendigkeit endlich erkennen.

Denn nur durch den Einsatz von Rauchwarnmelder ist eine frühzeitige Warnung von anwesenden Personen durch Brandrauch möglich. Dadurch können diese Personen angemessen auf das Gefahrenereignis reagieren und sich in Sicherheit bringen. Brandrauch entsteht bereits in der Frühphase eines Brandes und ist die für den Menschen gefährlichste Brandkenngröße. Bei einem Blick durch die eigene Wohnung, wird man einen hohen Anteil an Kunststoffen in den Einrichtungsgegenständen wieder finden. Diese gefährlichen "Rauchbomben" lassen sich mit Rauchwarnmelder frühzeitig bemerkbar machen. Spätestens jetzt sollte man erkennen, dass man ohne Rauchwarnmelder kaum eine Überlebenschance hat. Diese Rauchwarnmelder sind nicht zu verwechseln mit Rauchmelder. Rauchmelder sind Bestandteil einer Brandmeldeanlage und dienen zur Alarmierung einer hilfeleistenden Stelle (z.B. Feuerwehr). Erforderlichenfalls sind sie bereits in der Baugenehmigung zum Objekt vorgeschrieben.

Häufig lassen sich auch Rauchwarnmelder einiger Hersteller an eine Einbruchmeldeanlage anschließen. Die eingehenden Meldungen lassen sich dann zu einer hilfeleistenden Stelle (z.B. Alarmempfangsstelle) weiterleiten. Das ist aber nicht per Gesetz vorgeschrieben und somit aus Eigeninteresse rein freiwillig zu sehen. In diesem Sinne muss jeder für sich selbst entscheiden, welche Anforderungen er an sein Sicherheitskonzept stellt. Betrachtet man die LBO für Niedersachsen, so steht im § 44 Absatz 5 unter anderem Folgendes: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Nun sagt die LBO nichts darüber aus, welche Kenntnisse die Personen benötigen, um Rauchwarnmelder fachgerecht zu planen, zu installieren und zu warten. Als Privatperson ist es völlig legitim, die Rauchwarnmelder in den eigenen vier Wänden eigenverantwortlich zu installieren. Betrachtet man hingegen den Fall, dass Rauchwarnmelder in vermieteten Objekten (Wohnungen, Häuser, Freizeitmobile) installiert werden müssen, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung. Für den Fall das diese falsch installiert wurden und dabei Menschen zu Schaden gekommen sind. Sollte man Ihnen dann in diesem Fall eine nicht fachgerechte Installation nachweisen, wird das rechtliche Konsequenzen haben.

Denn hier greift die Deutsche Norm für Rauchwarnmelder, die DIN 14676 bezüglich Projektierung, Installation und Instandhaltung. Durch die Norm werden entsprechende Vorgaben gemacht, die im Schadensfall von den Gerichten herangezogen wird. Unter anderem ist dort Folgendes festgelegt: "Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss nach DIN 14676 über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist." Daraus folgt, dass zur Erlangung dieses Kompetenznachweis einiges zu tun ist, um anschließend der DIN 14676 entsprechend handeln zu können.

An den ELKOnet-Standorten können Teilnehmer sich hierfür zu einem entsprechenden Seminar anmelden. Dies endet mit einer abschließenden Prüfung. Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung werden Sie als Fachkraft mit dem Q-Siegel ausgezeichnet. In diesem Seminar werden Themeninhalte wie: Entstehung von Brandrauch; Planung und Einbau; Betrieb; Instandhaltung; Gesetze; Normen und Richtlinien sowie die Technik ausführlich behandelt. Genauso wichtig ist es, dass die Fachkraft die Bewohner zum Thema Brandrauch und dessen Gefahren informieren kann. Gerade in Mehrfamilienhäusern gibt es in gemeinschaftlichen Räumen, wie Treppenhäuser, Keller oder Dachböden, viele Gefahrenquellen. Nach heutigem Stand der Norm sind in diesen Bereichen keine Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Gerade hier befinden sich aber oftmals sensible Bereiche die man unbedingt überwachen sollte, um im Brandfall entsprechend reagieren zu können. Das erfordert auch besondere Vorkehrungen, z.B. wie sich die Bewohner im Brandfall zu verhalten haben. Bei diesen Objekten bietet es sich an, auf funkvernetzte Rauchwarnmelder zu setzen. Diese verfügen zum Teil über vielfache Signalisierungsmöglichkeiten.

In diesem Sinne: "Statten Sie lieber einen Raum mehr aus als nach der Norm bzw. LBO erforderlich, wenn sich dadurch Menschenleben retten lassen."

Weitere Informationen erhalten Sie unter info@elkonet.de