Industriemeister/in Mechatronik - Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (IHK)

Mit Ihrer Fortbildung zum/r Geprüfte/n Industriemeister/in Mechatronik schaffen Sie sich eine ideale Basis für Ihren beruflichen Aufstieg. Mit bestandener Meisterprüfung arbeiten Sie in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes und übernehmen Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben.

Während des Meisterkurses lernen Sie, sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, Personalführung und -entwicklung
flexibel einzustellen, um den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Der Vorbereitungskurs gliedert sich in folgende drei Qualifikationsschwerpunkte:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Der Nachweis der Berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung des letzten Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen")
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen

Die Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen enthalten folgende Qualifizierungsinhalte:

  • Lern- und Arbeitsmethodik
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Zielgruppe

Mechatroniker/in, Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik, Elektroniker/in für Betriebstechnik und Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik

Voraussetzungen

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/in oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann

    oder

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis

    oder

  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Kontaktperson

Heidi Mach
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