Teil II: "Die Zukunft heißt Vernetzung" - Netzwerkanbindung von Systemen der Gebäudetechnik und Steuerung über Smartphone und Co.
Inhalt
Aufbauend auf den Teil I (Teil I: "Die Zukunft heißt Vernetzung"- Netzwerkanbindung von Systemen der Gebäudetechnik und Steuerung über Smartphone und Co.) vermittelt dieses Seminar die praktischen Kenntnisse der IP-Vernetzung im Bereich der intelligenten Gebäudetechnik. Nahezu alle Bereiche von PC über TV-Geräte, Haussprechanlagen und Videoüberwachung bis hin zu Komponenten der Gebäudesystemtechnik können heutzutage miteinander vernetzt und (fern-) gesteuert werden.
Neben der fachgerechten Einbindung, Dokumentation und Konfiguration dieser - Aktiven Komponenten - wird auch ein Internetzugang mit Fernwartungsmöglichkeit eingerichtet. Eine zusätzliche Einbindung mobiler Endgeräte, wie z. B. Smartphones, rundet das Seminar ab.
Kursinhalte
- Planung und Dokumentation von IP-Netzen
- Einrichten mobiler Endgeräte
- Fernzugriff
- häufige Fehlerquellen aus der Praxis
Praxis
- Netzwerkkonfiguration und -integration Aktiver Komponenten aus Gebäudesystemtechnik und Heimvernetzung in Netze mit unterschiedlichen Übertragungsmedien (TP, Power-LAN, Coax-Line, POF, WLAN)
- Einbindung von Heizsystemen, KNX-IP, Sicherheitssysteme, Kommunikationssysteme, Messtechnik und Datenerfassung
- Anbindung an das Internet und Fehlersuche
- Kommunikation und Steuerung mittels Smartphone und Co.
Ziel
Zielgruppe
Abschluss
Hinweise
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!