Allgemeine Geschäftsbedingungen des Z.E.I.T. Nürnberg

1. Geltung und Vertragsleistungen

1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Erbringung von Schulungsleistungen durch das Z.E.I.T. gegenüber dem Teilnehmer (Kunde) an den Bildungsmaßnahmen. Z.E.I.T. ist die Bildungsorganisation der Innung für Elektro- und Informationstechnik Nürnberg-Fürth. Die individuellen Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweils aktuell veröffentlichten Bildungsangebot bzw. Seminarplan aufgeführt.

1.2. In Ausnahmefällen kann ein Kurs gegenüber der Darstellung im veröffentlichten Bildungsangebot einseitig durch das Z.E.I.T. geändert werden. Dies kann zu einer Aktualisierung des Inhaltes, des Termins oder des Ortes eines Lehrgangs führen.

 

 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung kann entweder schriftlich, per E-Mail oder online über die Kursdatenbank erfolgen. Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

2.2. Die Anmeldung wird vom Z.E.I.T. schriftlich und bei online-Anmeldung per E-Mail bestätigt. Erst durch die verbindliche Anmeldebestätigung durch das Z.E.I.T an den Kunden kommt ein Vertrag zustande. Dies gilt nicht für kurzfristige schriftliche Anmeldungen (zwei Wochen vor Kursbeginn). In diesem Fall kommt der Vertrag bereits durch die Anmeldung zustande.

 

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Der Kurspreis schließt die Lehrgangsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtung des Z.E.I.T. ein.

3.2. Bei unvermeidlichen Kostenerhöhungen zwischen Anmeldebestätigung und Beginn der Maßnahme behält sich das Z.E.I.T. vor, die Preise entsprechend zu erhöhen. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde hat das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach deren Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Der Kurspreis wird spätestens 1 Woche vor Kursbeginn in Rechnung gestellt und ist sofort, ohne Abzug und vor Beginn des Kurses fällig. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben.

 

 

4. Kündigung

4.1. Kündigungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt das Eingangsdatum des Schreibens im Z.E.I.T.

4.2. Der Kunde kann den Vertrag bis 2 Wochen vor Kursbeginn kündigen. Der Kurspreis wird in diesem Falle nicht berechnet. Ein bereits bezahlter Kurspreis wird dem Kunden in voller Höhe gutgeschrieben oder auf dessen Wunsch zurückgezahlt. Gleiches gilt bei Krankheit gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

4.3. Bei einer späteren Kündigung oder bei Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund ist der volle Kurspreis zur Zahlung fällig.

4.4. Bei Kursabsagen durch das Z.E.I.T. werden etwa bereits gezahlte Lehrgangsgebühren zurückgezahlt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

 

5. Seminare der Berufsgenossenschaft

Im Rahmen des Unternehmermodells werden Seminare im Auftrag und in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft durchgeführt. Die Schulungen sind für den Kunden kostenfrei. Eine Kündigung dieser Kurse ist nicht möglich. Bei Absage ohne wichtigen Grund bis fünf Werktage vor Schulungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50.-€, bei einer Absage innerhalb von vier Werktagen und weniger vor Schulungsbeginn wird eine Ausfallgebühr von 180,-€ zur Zahlung fällig.

6. Urheberrecht

Kursunterlagen gehen in das Eigentum des Kunden über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Z.E.I.T. weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle sonstigen Unterlagen dürfen aus dem Schulungsraum nicht entfernt werden und bleiben Eigentum des Z.E.I.T.

7. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Z.E.I.T. sind ausgeschlossen, sofern sie vom Z.E.I.T. nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dies gilt nicht für Schäden, die Leben oder körperliche Unversehrtheit betreffen sowie für Schäden, die aus dem ProdHaftG resultieren.

8. Sonstiges

8.1. Die Daten der Anmeldung werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

8.2. Sofern eine dieser Klauseln unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung treffen, die wirtschaftlich die gleiche Wirkung hat.

8.3. Für Verträge mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.

8.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn das Z.E.I.T. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

 

 

Stand Januar 2017