Industriemeister/in Elektrotechnik - Handlungsspezifische Qualifikationen (IHK)


Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:


1. Handlungsbereich "Technik":


a) Automatisierungs- und Informationstechnik

2. Handlungsbereich "Organisation":


a) Betriebliches Kostenwesen

b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme

c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

3. Handlungsbereich "Führung und Personal":

a) Personalführung

b) Personalentwicklung

c) Qualitätsmanagement

Zielgruppe

Elektroniker für Automatisierungstechnik, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik, Elektroniker für Betriebstechnik und Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik

Voraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zu den im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik haben. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.

Der Nachweis über den Erwerb beruf- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (Ausbilder-Eignungsprüfung) gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Kontaktperson

Heidi Mach
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