Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) DIN EN ISO 13855

Es handelt sich hierbei um einen Zertifikatslehrgang, der den/die Teilnehmer/in zur "befähigten Person" nach TRBS1203 macht. Der/die Teilnehmer/in ist anschließend berechtigt berührungslose Schutzeinrichtungen selbstständig zu prüfen.

Für alle Hersteller von Maschinen und Anlagen gilt seit dem 29.12.2009 die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit den zugehörigen Vermutungsnormen. Für die Sicherheit des/der Bedieners/Bedienerin kommen teilweise bei Sicherheitsfunktionen BWS (Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen) zum Einsatz. Die Betreiber sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen diese BWS (Lichtschranken, Lichtvorhänge, Laserscanner) zu prüfen. Die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfungen können durch externe Dienstleister durchgeführt werden, oder es werden eigene Mitarbeiter/innen für die Prüfung qualifiziert in Form einer Weiterbildung zur "befähigten Person".

Kursinhalte
  • Maschinenrichtlinie MRL/2006/42/EG
  • DIN EN ISO 12100 Risikobeurteilung
  • DIN EN ISO 13849-1 Sicherheitsfunktionen
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS1203 Voraussetzungen für "befähigte Personen"
  • DIN EN 13855 Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
    • Funktion
    • Betriebsarten
    • Wichtige Praxisparameter (Eingriffsgeschwindigkeiten, Nachlaufzeiten,…)
    • Prüfung der Schutzeinrichtungen

Zielgruppe

Facharbeiter/in, Meister/in oder Techniker/in Elektrotechnik und Mechatronik aus den Bereichen der Industrie /Handwerk, die selbstständig diese Prüfungen an BWS durchführen sollen und Elektrofachkraft sind.

Voraussetzungen

Das Seminar ist nicht für Personen ohne technische Berufsausbildung oder ohne grundlegende elektrotechnische sowie steuerungstechnische Grundkenntnisse geeignet. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann nur eine Teilnahmebestätigung ausgefüllt werden.

Abschluss

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson

Fritz Staudacher
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